Steueramt
Adresse
Steueramt
Steinlerstrasse 2
Postfach 69
TG9545 Wängi
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Dienstleistungen
- Anpassung provisorische Steuerrechnung
- E-Fristverlängerung
- Quellensteuer
- Steueramt Allgemeines
- Steuererklärung
- Zahlungsschwierigkeiten / Zahlungsvarianten
Beschreibung Steueramt
Aufgaben des Steueramtes
Das Steueramt ist zuständig für das Steuerinkasso der natürlichen Personen mit einem Gesamtvolumen von über 20 Millionen Franken. Stundungs- und Erlassentscheide sowie Bezugsmassnahmen bei säumigen oder finanziell schwachen Steuerpflichtigen nehmen stets an Bedeutung zu. Die vereinnahmten Staats- und Gemeindesteuern, die Feuerwehrersatzabgabe und die Grundstückgewinnsteuern werden den partizipierenden Körperschaften (Staat, Gemeinde und Schule sowie Kirchgemeinden) abgeliefert.
Die Steuerbehörde lebt von einer interessanten und vielseitigen Tätigkeit. Zu den weiteren Hauptaufgaben gehört die Mitwirkung im Veranlagungsverfahren, die Führung und Überwachung des Steuerregisters, das Versenden der Steuererklärungen sowie die Eingangskontrolle dieser.
Als Dienstleistung unterstützt das Amt sämtliche steuerpflichtige Personen mit steuerlichen Auskünften und Fragen in dieser komplexen Materie.
Stand der Bearbeitungen der Steuererklärungen 2021 und 2022
Der aktuelle Veranlagungsstand liegt aktuell in einem Grossteil der Gemeinden im Kanton unter dem langjährigen Durchschnitt.
Der Rückstand hat verschiedene Gründe: Der aktuelle Fachkräftemangel einhergehend mit einer stark erhöhten Fluktuation im letzten Jahr, die schwierige Besetzung der offenen Stellen aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage, der Anstieg der Anzahl steuerpflichtigen Personen bei seit 2015 gleich gebliebenem Personalbestand, das immer aufwändigere Tagesgeschäft sowie die Einführung einer neuen Veranlagungssoftware und der damit einhergehenden intensiven Testarbeiten.
Die Amtsleitung hat bereits Massnahmen eingeleitet, um den Rückstand aufzuholen. Diese Massnahmen werden ihre Wirkung jedoch erst mittelfristig entfalten können. Die Veranlagungsexpertinnen und -experten der Kantonalen Steuerverwaltung geben in Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern ihr Bestes, um die Veranlagungen möglichst zeitnah vorzunehmen. Dies muss im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag, die korrekte und einheitliche Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer, geschehen.
Die Steuererklärungen werden strikt nach deren Eingang bearbeitet. Wir bitten Sie daher um Geduld, wenn Ihre Steuerveranlagung länger als üblich auf sich warten lässt und bedanken uns für Ihr Verständnis.