Todesfall
Bei Todesfällen wenden Sie sich an das Bestattungsamt. Dieses befindet sich in der Gemeindekanzlei an der Steinlerstrasse 2 und ist erreichbar unter 058 346 95 01.
Der Friedhof in Wängi wird durch die Gemeinde getragen und gepflegt. Alle christlichen Konfessionen lassen ihre verstorbenen Angehörigen auf dem Friedhof Wängi bestatten. Gleiches gilt für Angehörige anderer Religionen. Die verschiedenen Bestattungsarten tragen den individuellen Wünschen Rechnung. Die Grabesruhe beträgt für alle Bestattungen 20 Jahre. Über die Aufhebung von Gräbern wird frühzeitig informiert. Die betroffenen Gräber sind während dieser Zeit gekennzeichnet.
Was ist mitzubringen?
- Ärztliche Todesbescheinigung des Arztes
- Familienbüchlein, falls vorhanden
Bei ausländischen Staatsangehörigen:
- Pass
- Ausländerausweis
- wenn möglich Geburtsschein
- wenn verheiratet, Eheschein
Beim Bestattungsamt werden folgende organisatorische Fragen besprochen:
- Ort und Datum der Trauerfeier und der Beisetzung
- Kremation oder Erdbestattung
- Art des Grabes (Erdbestattungsgrab, Urnengrab oder Gemeinschaftsgrab)
Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.