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Amtliche Mitteilungen

Hinweise betreffend Baupublikationen

Die Baugesuchsunterlagen liegen während der ordentlichen Bürozeiten zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung (Bauamt) auf.

Allfällige öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Einsprachen sind an ein rechtliches oder tatsächliches Interesse gebunden und in schriftlicher Form mit Antrag und Begründung während der Auflagefrist beim Gemeinderat Wängi, Steinlerstrasse 2, 9545 Wängi, einzureichen.