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Wahlen & Abstimmungen

AbstimmungSSERVICE?

Das Wahlbüro der Politischen Gemeinde Wängi nimmt seine Arbeit am Sonntagmorgen rechtzeitig auf, sodass die Ergebnisse (mit Ausnahmen von aufwändigen Proporzwahlen) in der Regel um die Mittagszeit vorliegen. Die Publikation erfolgt immer auf zwei Wegen:

  • auf der Website der Gemeinde Wängi im Bereich Abstimmungsresultate
  • im Anschlagskasten vor dem Gemeindehaus

Brieflich abstimmen?

Bei jeder Abstimmung gehen briefliche Antworten ein, die leider für ungültig erklärt werden müssen. Wenn Sie brieflich abstimmen, legen Sie bitte sämtliche Stimm- und Wahlzettel im beigefügten Couvert und verschliessen Sie dieses. Unterschreiben Sie dann Ihren Stimmrechtsausweis und schicken Sie beides (Stimmzettelcouvert und separaten Stimmrechtsausweis) im Postcouvert an die Gemeinde zurück. Der Stimmrechtsausweis darf nicht ins Stimmzettelcouvert eingelegt werden. Sie können die Unterlagen auch in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen oder bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Urnenöffnungszeiten (woche vor der Abstimmung)

Montag bis Freitag während den offiziellen Bürozeiten der Gemeindeverwaltung
Samstag -
Sonntag

Dorfschulhaus Wängi

10.00 - 11.00 Uhr
 

Schulhaus Lachen

10.00 - 11.00 Uhr
 

Schulhaus Tuttwil

10.00 - 11.00 Uhr


Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen

Um die Meinungsbildung zu fördern, braucht es für kantonale und eidgenössische Wahlen und Abstimmungen keine Bewilligung für die Plakatierung entlang von Kantonsstrassen, sofern die Bestimmungen der  Vereinbarung über das Anbringen von Plakaten entlang von Kantonsstrassen eingehalten werden. Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Grundsätze gelten auch für Gemeindestrassen in Wängi.

Die Vereinbarung ist auf die Verkehrssicherheit im Strassenraum ausgerichtet. Sie bezieht sich insbesondere auf sensible Stellen, namentlich im Sichtfeld von Kreuzungen und Einlenkern sowie bei Fussgängerstreifen, Kreiseln und Signalen oder nahe an der Strasse. Zudem sollen die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer trotz bevorstehender Wahlen oder Abstimmungen nicht zu stark abgelenkt werden, da sich ansonsten die Unfallgefahr erhöht.

Ergänzende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.