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Mieterwechsel (für Vermieter / Liegenschaftenverwaltungen)

Liegenschaftenbesitzer und Liegenschaftenverwaltungen sind nach dem Einwohnergesetz verpflichtet, Zu- und Wegzüge innert 14 Tagen an das Einwohneramt zu melden.

Grundlage: Gesetz über das Einwohnerregister vom 25. Februar 2009

  • § 8 1 Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:
    <ol>
    	<li>Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden;</li>
    	<li>Auf Anfrage dar&uuml;ber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.</li>
    </ol>
    </li>
    <li>&sect; 8 <sup>2 </sup>Wer in seinem Haushalt Logis gew&auml;hrt, hat gegen&uuml;ber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.</li>
    

Preis: gratis

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