Mieterwechsel (für Vermieter / Liegenschaftenverwaltungen)
Liegenschaftenbesitzer und Liegenschaftenverwaltungen sind nach dem Einwohnergesetz verpflichtet, Zu- und Wegzüge innert 14 Tagen an das Einwohneramt zu melden.
Grundlage: Gesetz über das Einwohnerregister vom 25. Februar 2009
- § 8 1 Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:
<ol> <li>Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden;</li> <li>Auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.</li> </ol> </li> <li>§ 8 <sup>2 </sup>Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.</li>
Preis: gratis