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Mieterwechsel (für Vermieter / Liegenschaftenverwaltungen)

Liegenschaftenbesitzer und Liegenschaftenverwaltungen sind nach dem Einwohnergesetz verpflichtet, Zu- und Wegzüge innert 14 Tagen an das Einwohneramt zu melden.

Grundlage: Gesetz über das Einwohnerregister vom 25. Februar 2009

  • § 8 1 Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:
    1. Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden;
    2. Auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.
  • § 8 2 Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.

Preis: gratis

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