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Schlichtungsbehörde für Mietsachen

Schlichtungsbehörde

Die Schlichtungsstelle ist erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von Streitigkeiten aus Mietverhältnissen gelangen können. Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht; sie ist vergleichbar mit der Aufgabe eines Friedensrichters. Das Verfahren ist kostenlos.

Die Gemeindekanzlei besorgt das Sekretariat der Schlichtungsbehörde für Mietsachen für die Gemeinde Wängi.

Schlichtungsbegehren

Reichen Sie das Schlichtungsbegehren inkl. sämtlicher Beilagen (Mietvertrag etc.) an folgende Adresse ein:

Schlichtungsbehörde in Mietsachen
Steinlerstrasse 2
9545 Wängi

Amtliche Formulare Mietwesen

Die amtlichen Formulare in Miet- und Pachtangelegenheiten finden Sie beim Rechtsdienst des Departementes für Justiz und Sicherheit.

Zuständige Abteilung