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Arbeitsgesuche für Ausländer

Je nach Dauer und Art Ihrer Erwerbstätigkeit in der Schweiz gilt für Sie das Melde- oder Bewilligungsverfahren.

Erwerbstätigkeit bis 90 Tage - Meldeverfahren

Wenn Sie während höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgehen, brauchen Sie keine Aufenthaltsbewilligung. Für Sie besteht aber eine Meldepflicht. Dies gilt für den kurzfristigen Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber (bis 3 Monate pro Kalenderjahr) sowie für entsandte Arbeitnehmer/innen und  selbstständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer/innen.

Erwerbstätigkeit über 90 Tage - Bewilligungsverfahren

Wird eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz länger als 90 Tage ausgeübt, benötigen Sie eine Ausländerbewilligung. Diese kann bei uns beantragt werden.

Gerne erteilen wir Ihnen weitere Informationen telefonisch, per Mail oder persönlich am Schalter.

Zuständige Abteilung

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