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Alimentenhilfe

Alimentenhilfe

Die Alimentenhilfe hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Sie orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.

Alimentenbevorschussung

Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Ehepartner-Unterhalt werden nicht bevorschusst. Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge, Kinderzulagen oder für den Ehepartner-Unterhalt kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.

Zuständige Abteilung