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Baubewilligungsverfahren

Alle Bauten und Anlagen, die unter die Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes fallen, erfordern eine Baubewilligung. Im Baubewilligungsverfahren werden die Projekte in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften und Auflagen geprüft. Das Baugesuch hat formellen und materiellen Ansprüchen zu genügen. Die Bauberater sind die Schlüsselstellen im Baubewilligungsverfahren und aus diesem Grund die wichtigsten Partner für Bauherrschaften und Planer. Sie koordinieren den Beizug der Fachstellen und holen die notwendigen kantonalen Bewilligungen ein.

Der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens sowie eine Liste der bewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind im Merkblatt der Baugesuchzentrale des Amtes für Raumentwicklung des Kantons Thurgau enthalten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes stehen Ihnen für Auskünfte und Beratungen nach Voranmeldung gerne zur Verfügung.

Zuständige Abteilung