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Hundekontrolle

Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter des Kantons Thurgau

Kennzeichnung und Registrierung

Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf ausschliesslich von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt vorgenommen werden. Dieser registriert den Hund anschliessend in AMICUS. Ein im Ausland gechipter Hund muss nach Zuzug vom Ausland nicht neu gekennzeichnet, aber ebenfalls durch einen in der Schweiz tätigen Tierarzt in AMICUS registriert werden.

Meldepflicht gemeinde

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet ihre Hunde innert 30 Tagen nach Anschaffung bei der Gemeinde anzumelden. Diese kann per E-Mail oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen. Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen / Angaben:

  • Kopie Hundepass
  • Anschaffungsdatum

Hundehalter/innen müssen Änderungen Ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod Ihres Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden.

amicus

Hunde und Halter müssen in einer zentralen Hundedatenbank (AMICUS) registriert sein. Wer zum ersten Mal Hundehalter werden möchte, muss sich vorgängig von der Wohnsitzgemeinde in AMICUS registrieren lassen. Anschliessend werden Ihnen von AMICUS persönliche Benutzerdaten und ein Passwort per Post zugestellt. Mit diesem Login können Sie auf Ihre Daten in AMICUS zugreifen und Mutationen selbständig vornehmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.amicus.ch.

Hundesteuer

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden ist für alle Hunde ab dem 5. Monat jährlich eine Hundesteuer zu entrichten. Den Hundehaltern wird bis spätestens April des laufenden Jahres eine Rechnung für die Hundesteuer zugestellt. 

Die Hundesteuer beträgt Preis
für einen Hund CHF 90.00
für jeden weiteren Hund (im gleichen Haushalt) CHF 140.00


 

Zuständige Abteilung