Asylwesen
Gemeinden sind verpflichtet, gemäss einem Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen. Das Sozialamt quartiert die zugewiesenen Personen ein. Diese leben vorwiegend in Wohngemeinschaften. Die Betreuung wird durch das Sozialamt gewährleistet. Sofern Asylsuchende ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, werden sie vom Sozialamt unterstützt.