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Schlichtungsbehörde für Mietsachen

Die Gemeindekanzlei besorgt das Sekretariat der Schlichtungsbehörde für Mietsachen für die Gemeinde Wängi.

Die Schlichtungsstelle ist erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von Streitigkeiten aus Mietverhältnissen gelangen können. Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht; sie ist vergleichbar mit der Aufgabe eines Friedensrichters. Das Verfahren ist kostenlos.

Die Gemeindekanzlei erteilt mündliche Auskünfte für einfache Mietanfragen und gibt entsprechende Formulare ab.

Schlichtungsbegehren

Zuständige Abteilung