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Identitätskarte

Die nächsten Ferien kommen bestimmt.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, wie lange Ihre Identitätskarte noch gültig ist.

Für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte werden ca. 10 bis max. 15 Arbeitstage benötigt.

Damit der Antrag speditiv bearbeitet werden kann, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle ist notwendig (Unterschrift / Identitätsabklärung)
  • 1 Passfoto neueren Datums (siehe: Anforderungen an Passfotos)
  • auch für Kleinkinder wird ein Foto benötigt
  • Grössenangabe
  • alte Identitätskarte mitbringen (auch wenn diese abgelaufen ist)
  • ist diese unauffindbar oder verlorengegangen, benötigen wir eine Verlustanzeige der Polizei
  • bei Minderjährigen benötigen wir zusätzlich die Unterschrift eines Elternteils
  • Kinder ab 7 Jahren müssen ebenfalls unterschreiben
  • Die Identitätskarte muss bereits bei der Antragstellung bezahlt werden
    (EC-/Postcardzahlungen möglich)

Kosten und Gültigkeitsdauer von ID-Karten

  Erwachsene Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Kosten Fr. 70.– Fr. 35.–
Gültigkeitsdauer 10 Jahre 5 Jahre

Alle Preise sind inkl. Porto.

Anforderungen an Passfoto

Abmessungen für ein Passfoto

  • Das Passfoto muss das Format 35 mm × 45 mm aufweisen (ohne Rand)
  • Die Höhe des Gesichts muss 34 mm, bei voluminösem Haar mind 29 mm und bei Kinder unter 11 Jahren mind. 23 mm einnehmen. Das Porträt muss im Passfoto zentriert sein und der Scheitel muss einen Freiraum zum Fotorand von 5 mm betragen, vgl. grafische Darstellung.
  • Das Gesicht der antragsstellenden Person muss frontal, gegen einen gut kontrastierenden, neutralen Hintergrund aufgenommen werden. Profilaufnahmen sind unzulässig!
  • Ein neutraler Gesichtsausdruck wird verlangt. Der Mund muss geschlossen sein.
  • Beide Augen müssen auch bei Brillenträgern gut sichtbar sein. Die Brillengläser dürfen keine Spiegelungen aufweisen.
  • Kopfbedeckungen sind nicht zulässig. Ausnahme: aus religiösen Gründen.
  • Das Passfoto muss aktuell sein (max. ½ Jahr) und einen hohen Erkennungswert der antragsstellenden Person haben.
  • Die Benutzung von bereits früher verwendeten, beschädigten oder unsauberen Passfotos sind nicht gestattet.
  • Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (hochglanz oder halbmatt). Die Oberfläche darf keine, mit dem Finger spürbare Struktur haben (sog. Pearl-Effekt oder Seidenraster-Effekt).
  • Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet werden.
  • Digitalbilder können nicht bearbeitet werden

Links

Zuständige Abteilung