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Verkehrsanordnung: Parkverbot Feldäckerweg, Wängi

Verkehrsanordnung 
Reg.-Nr. 2026/044/TBA

Gemeinde, Ort                 Wängi
Strasse, Weg                    Feldäckerweg
Antragsteller                    Gemeinde Wängi
Anordnung                      Parkverbot
 

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Die Signale 2.50 "Parkieren verboten" mit Zusätzen 5.05 / 5.06 "Anfangs- / Endetafel / beidseitig" werden gemäss Antrag vom 5. März 2026 und Situationsplan vom 23. Januar 2026 genehmigt.

Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Wängi eingesehen werden. Die Unterlagen liegen

vom 26. Juni 2026 bis 27. Juli 2026

während der ordentlichen Bürozeiten zur Einsichtnahme bei der Bauverwaltung auf.

Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

 
Frauenfeld, 19. Mai 2026    Departement für Bau und Umwelt