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Krankenkassen Prämienverbilligung 2019

Informationen zur Prämienverbilligung

Ende Februar wurden die IPV-Formulare 2019 an die Anspruchsberechtigten versandt.

Auf der Vorderseite bitten wir Sie, die Angaben zu kontrollieren und allenfalls eine Korrektur oder Ergänzung anzubringen. Auf der Rückseite finden Sie einige Fragen, welche Sie zu beantworten haben. Anschliessend muss der Antrag unterschrieben und an uns retourniert werden. Sollten Sie die Krankenkasse gewechselt haben, bitten wir Sie eine Kopie der aktuellen Police beizulegen.

Das Antragsformular kann unvollständig nicht bearbeitet werden und müsste an Sie zurückgesandt werden. Dies führt im Ablauf und schliesslich in der Auszahlung zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Bestimmungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) alle Kantone die Prämienverbilligung ab 1. Januar 2014 direkt an die Krankenkasse auszahlen müssen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Krankenkassenkontrollstelle: 052 369 77 77 oder zita.wellauer@waengi.