Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
Öffentliche Auflage
Gestützt auf §§ 5 und 9 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (RB 814.20) und gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 20. Januar 2026 werden öffentlich aufgelegt:
Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
Das Entwässerungskonzept und Abwasserentsorgung im ländlichen Raum enthalten Massnahmen, welche Privatpersonen und nicht ausschliesslich die Gemeinde und den Abwasserverband betreffen.
Auflagefrist: 27. Februar 2026 bis 18. März 2026
Auflageort: Gemeindeverwaltung Wängi, Bauamt, Steinlerstrasse 2, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten
Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat Wängi, Steinlerstrasse 2, 9545 Wängi, schriftlich und begründet Einsprache gegen die aufgelegte generelle Entwässerungsplanung (GEP) erheben.
Wängi, 25. Februar 2026
Gemeinde Wängi, Gemeinderat