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Rückblick Informationsveranstaltung "Was ist zu tun bei einem Todesfall"

Am vergangenen Donnerstagabend fand sich eine Vielzahl interessierter Personen im Vereinshaus zu einer Veranstaltung der Alterskommission Wängi ein. Drei Referenten informierten ausgiebig zum Thema "Was ist zu tun bei einem Todesfall".

Den Anfang machte Michael Lehmann vom Bestattungsamt Wängi. Bei einem Todesfall stellt zunächst ein Arzt den Tod fest. Danach werden die Angehörigen vom Bestattungsamt über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten informiert und die weiteren Schritte in die Wege geleitet. Es wird empfohlen, die eigenen Wünsche für die Bestattung frühzeitig schriftlich festzuhalten. Das entsprechende Formular Bestattungsverfügung ist beim Bestattungsamt erhältlich.

Im 2. Teil referierte Janik Roos von der Raiffeisenbank Wängi-Matzingen über das Auskunfts- und Verfügungsrecht und wofür die amtliche Todesbescheinigung und Erbbescheinigung benötigt wird. Janik Roos verwies explizit auf das Gemeinschaftskonto "compte joint" (auch „und/oder-Konto“ genannt) hin. Dieses ermöglicht dem überlebenden Partner, nach einem Todesfall eines Mitinhabers allein und uneingeschränkt über das Konto zu verfügen.

Das letzte Referat hielt Pamela Rullo vom Notariat Bezirk Münchwilen. Mit dem Tod des Erblassers bilden die Erben von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft, auf die alle Nachlassgegenstände (Aktiven) und Schulden (Passiven) im Zeitpunkt des Todes übergehen. Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Erbschaftsverwaltung, das Ausstellen der Erbbescheinigung und die Ermittlung der Erben.

Zum Schluss des formellen Teils wurden diverse Fragen der Teilnehmer zum Thema gestellt, welche allesamt durch die Referenten beantwortet wurden. Beim anschliessenden Umtrunk – offeriert durch die Raiffeisenbank Wängi-Matzingen – wurde rege weiterdiskutiert.


Präsentationen
Bestattungsamt Wängi
Notariat Bezirk Münchwilen