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Aufruf an die Hundehalterinnen und –halter zur Beseitigung von Hundekot

Vorweg danken wir an dieser Stelle allen Hundehalterinnen und -haltern herzlich, welche das grosse Geschäft ihres Vierbeiners zusammennehmen und ordentlich entsorgen. Leider kommt es vermehrt zu Meldungen, dass der Hundekot nicht zusammengenommen wird und liegen bleibt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass gemäss § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Halten von Hunden Hundehalter oder Personen, welche Hunde ausführen, dafür zu sorgen haben, dass Trottoirs und Fusswege, Park-, Schul- oder Sportanlagen sowie Gärten, Futterwiesen und Gemüsefelder nicht verunreinigt werden und der Hundekot korrekt beseitigt wird. Kotbeutel können bei jedem Robidog oder auf der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.

Danke, dass auch Sie das "Geschäft" Ihres Vierbeiners nicht liegen lassen und zu sauberen Wegen und Anlagen beitragen.