Anpassung Wasser- und Abfallgebühren per 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat entschieden, die Gebühren des Wasserwerks und des Abfallwesens per 1. Januar 2026 anzpassen.
Wasserwerk
Die Spezialfinanzierung des Wasserwerks weist ein hohes Eigenkapital aus. Die Investitionsplanung – abgeleitet aus der generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) - sieht in den nächsten 15 Jahren Investitionen in Höhe von rund Fr. 17 Mio. bzw. rund Fr. 1.13 Mio. pro Jahr in das Wasserwerk vor.
Auch in der Annahme, dass in den darauffolgenden Jahren Investitionen in ähnlicher Höhe notwendig sein werden, wird die Wasserversorgung aus heutiger Sicht die Abschreibungen und den laufenden Unterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren können. Durch die rückläufigen Unterhaltskosten in den letzten Jahren wurden mit den aktuellen Gebühreneinnahmen jeweils positive Ergebnisse erzielt. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund beschlossen, die Wassergebühren per 1. Januar 2026 zu senken. Die beabsichtigte Anpassung der Gebühren wurde dem eidgenössischen Preisüberwacher zur Stellungnahme unterbreitet.
Der Preisüberwacher bemerkt in seiner Stellungnahme, dass eine einheitliche Taxe (Grundgebühr) pro Wohnung bei Einpersonenhaushalten nicht höher ausfallen darf als die Belastung durch die Verbrauchsgebühr. Die Wasserverbrauchsmenge für einen Einpersonenhaushalt beziffert der Preisüberwacher auf durchschnittlich 50 m3 pro Jahr.
Beim bisherigen Mengenpreis von Fr. 1.80 pro m3 Wasser darf nach Modell des Preisüberwachers die Grundgebühr maximal Fr. 90.00 betragen. Der Gemeinderat hat daher folgende Anpassungen beschlossen, um sowohl eine Senkung der Gebühren zu erreichen als auch der Empfehlung des Preisüberwachers zu entsprechen:
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Tarif |
Bisheriger Tarif |
Neuer Tarif |
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Wasserverbrauch pro m3 |
Fr. 1.80 |
Fr. 1.70 |
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Grundgebühr pro Jahr |
Fr. 188.40 |
Fr. 85.00 |
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Zählergebühr pro Jahr |
Fr. 58.80 |
Fr. 120.00 |
Obschon durch dieses neue Berechnungsmodell die Zählergebühren angehoben werden müssen, kann durch die Senkung der Verbrauchs- und Grundgebühren für sämtliche Haushalte eine deutliche Reduktion der Gebühren erzielt werden. Gesamthaft sparen die Wängenerinnen und Wängener rund Fr. 175'000 pro Jahr ein.
Abfallwesen
Die Spezialfinanzierung des Bereichs Abfallbeseitigung weist seit längerem ein negatives Eigenkapital aus. Gemäss heutigem Finanzplan wird die Rechnung in den Folgejahren ausgeglichen sein (keine Einlagen in die bzw. Entnahme aus der Spezialfinanzierung). Dadurch kann dieses negative Eigenkapital nicht abgebaut werden.
Gemäss Art. 23 Abs. 1 des Abfallreglementes können die im Reglement in Franken festgelegten Ansätze durch Beschluss der Teuerung angepasst werden. Die letzte Indexierung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise erfolgte per 1. Oktober 2015 mit Wirkung per 1. Januar 2016.
Aufgrund der aktuellen Indexierung und obgenannter Erläuterungen hat der Gemeinderat entschieden, die Abfallgebühren per 1. Januar 2026 und somit nach 10 Jahren wie folgt anzupassen:
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Tarif |
Bisheriger Tarif |
Neuer Tarif |
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Einpersonen-Haushalte sowie
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Fr. 80.00 |
Fr. 87.00 |
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Mehrpersonen-Haushalte sowie
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Fr. 100.00 |
Fr. 108.00 |
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KMU mit grossem Anfall von Abfall von
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Fr. 155.00
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Fr. 168.00
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Obgenannte Preisanpassungen generieren jährliche Mehreinnahmen von rund Fr. 17'000, welche für den direkten Abbau der Verschuldung des Abfallwesens eingesetzt werden können.
Auch diese Gebührenanpassung wurde dem eidgenössischen Preisüberwacher zur Stellungnahme vorgelegt. Der Preisüberwacher hat sämtliche eingereichten Unterlagen geprüft und entschieden, auf eine detaillierte Stellungnahme zu verzichten.
Die Stellungnahmen des Preisüberwachers können vom 25. Februar 2026 bis 16. März 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.